Wie lange im voraus muss ich buchen?
Wie geht das mit dem Tanken?
Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant?
Wie sind die Autos versichert, haben sie einen Schutzbrief?
Darf ich eine andere Person fahren lassen?
Was ist der Unterschied zur Autovermietung?
Kann ich mit einem CarSharing-Fahrzeug in Urlaub fahren?
Sind mitfahrende Personen versichert?
Sind Einwegfahrten möglich?
Welche Versicherungen sind in den Preisen inbegriffen?
Wie lange im Voraus muss ich stornieren?
Antworten:
Wie lange im Voraus muss ich buchen?
Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder Wochen im Voraus -
wie Sie möchten. Die Verfügbarkeit eines gewünschten Fahrzeugs liegt die
meiste Zeit des Jahres bei etwa 95%, in der Sommer-Ferienzeit empfiehlt
es sich jedoch etwa eine Woche im Voraus zu buchen.

Wie geht das mit dem Tanken?
In den Fahrtarifen sind Benzinkosten bereits
enthalten. Wenn Sie während Ihrer Fahrt tanken müssen, können Sie mit der
Stadtmobil-Servicekarte, die in jedem Auto liegt, direkt auf Kosten von Stadtmobil
bezahlen. Sollten Sie die einmal nicht benutzen können, erstatten wir Ihnen Ihre
Tankauslagen mit der Monatsrechnung zurück.
Wichtig: Sie müssen den Wagen nicht nach jeder Fahrt volltanken, achten Sie aber
darauf, den Wagen immer mit mindestens viertelvollem Tank abzustellen, damit Ihr
Nachnutzer gleich losfahren kann.

Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant?
Meistens genügt ein Anruf bei der Buchungszentrale, um
die Reservierung zu verlängern. Denn in den wenigsten Fällen folgt eine Buchung
unmittelbar auf die vorherige.
Grundsätzlich gilt jedoch: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden.
Auf keinen Fall dürfen Sie das Auto länger als gebucht benutzen, ohne die Buchungszentrale
zu informieren. Sollte der Wagen unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, so müssen wir
von Ihrer voraussichtlichen Verspätung wissen, um für den nachfolgenden Nutzer ein
Ersatzfahrzeug bereitzuhalten.

Wie sind die Autos versichert, haben sie einen Schutzbrief?
Alle Fahrzeuge sind Vollkaskoversichert (Selbstbehalte siehe
hier). In der Versicherung ist auch ein Schutzbrief enthalten. Bei einer Panne können Sie also einen Pannendienst rufen - Stadtmobil übernimmt die Kosten.

Darf ich eine andere Person fahren lassen?
Ja, sofern Sie auch im Fahrzeug sitzen und Sie sich davon überzeugt
haben, dass die andere Person einen gültigen Führerschein besitzt und fahrtüchtig ist.

Was ist der Unterschied zur Autovermietung?
CarSharing bietet die Vorteile einer Autovermietung, ohne
deren Nachteile. Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Autos, sind also nicht auf
Büroöffnungszeiten angewiesen. Sie können das Auto für eine Stunde buchen, wenn Sie
es nur für eine Stunde brauchen, oder für 3 Tage und sieben Stunden oder einen beliebigen
anderen Zeitraum.
Und nicht zuletzt: CarSharing-Stationen sind wohnortnah, dezentral im Stadtgebiet, nicht
nur an einer Stelle, die für Sie womöglich schlecht zu erreichen ist.

Kann ich mit einem CarSharing-Fahrzeug in Urlaub fahren?
Ja, kein Problem. Wir halten in Urlaubszeiten zusätzliche
Fahrzeuge bereit, um für Ihre Wünsche gerüstet zu sein. Auch Fahrten ins Ausland sind
selbstverständlich möglich.

Sind mitfahrende Personen versichert?
Ja, durch die Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
sind Personenschäden bei Mitfahrern versichert.

Sind Einwegfahrten möglich?
Nein, jedes Auto hat einen festen Standort, Sie müssen es also
da abstellen, wo Sie es abgeholt haben.

Welche Versicherungen sind in den Preisen inbegriffen?
Alle Fahrzeuge sind grundsätzlich kasko- und haftpflichtversichert.
Allerdings haften Sie in Höhe von Versicherungsselbstbeteiligungen (SB).
Es besteht die Möglichkeit durch einen jährlichen Beitrag von 39,- €
die Beträge der SB zu reduzieren.
|
|
ohne Reduktion |
mit Reduktion |
| SB Haftpflicht |
600,- € |
200,- € |
| SB Vollkasko |
600,- € |
200,- € |
| SB Teilkasko |
300,- € |
0,- € |
| Summen (maximal) |
900,- € |
300,- € |

Wie lange im Voraus muss ich stornieren?
Stornierungen müssen 24 Stunden vor Fahrtbeginn bei der
Buchungszentrale eingehen. Andernfalls wird die Hälfte des Zeittarifs für den Zeitraum
berechnet, in dem das Fahrzeug nicht wieder vergeben werden kann.
